Flächensuche

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Wir pachten und erwerben Projektflächen

Indem Sie Ihre brachliegenden Flächen für die Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellen, tragen Sie aktiv zur Energiewende in Deutschland bei und steigern gleichzeitig Ihre Einnahmen oder die Ihres Unternehmens. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein attraktives Angebot für die Verpachtung. Dabei setzen wir auf den Einsatz von AgriVoltaic im landwirtschaftlichen Bereich, wie auch Altlasten-PV auf Flächen, die im Altlastenkataster des Umweltamtes geführt werden. Bitte überprüfen Sie die folgenden Mindestkriterien für die potenziellen Flächen:

  • Die Fläche ist größtenteils frei von Verschattung.
  • Die Fläche kann für mindestens 25 Jahre genutzt werden.
  • Es liegen keine Zugriffsrechte Dritter vor.

PV - Freiflächenanlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt eine Vergütung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Standorten, die bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Versiegelte Flächen
  • Konversionsflächen
  • Flächen entlang von Autobahnen oder an Schienenwegen mit mindestens 2 Hauptgleisen
  • Flächen innerhalb vor 2010 ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete
  • Flächen mit Planfeststellungsverfahren nach BauGB §38 Satz1
  • Flächen in benachteiligten Gebieten gemäß Landesverordnung
  • "Bauliche Anlagen" wie stillgelegte Kiesgruben, Baggerseen, Deponien

Darüber hinaus eignen sich auch viele Flächen, die nicht unter das EEG fallen. Bei diesen Flächen sind folgende Kriterien relevant:

  • Mindestens 5 ha, idealerweise 20 ha Fläche und größer
  • Acker- oder Grünflächen mit niedriger Bodenpunktzahl (unter 50, besser unter 30)
  • Eine Hochspannungsleitung in 2 bis 5 km Entfernung für ein eigenes Umspannwerk.

PV – Dachanlagen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt Photovoltaikanlagen auf Dächern eine feste Vergütung für eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Anlagen müssen "in, an oder auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden" installiert sein.

Für die Verpachtung eignen sich Dächer von Gebäuden, wenn:

  • Die Flächen mindestens 500 m² (bei Schrägdächern) oder 1000 m² (bei Flachdächern) groß sind.
  • Die Dächer weitgehend unverschattet sind.
  • Schrägdächer mit Ost-West- oder Nordausrichtung eine Neigung von unter 20° haben (Süddächer ohne Einschränkung der Neigung).
  • Die Dächer einen störungsfreien Betrieb von mindestens 25 Jahren ermöglichen oder durch Sanierung einen solchen Betrieb gewährleisten können. Im Falle einer Sanierung erhält der Verpächter eine neue Dachhaut für sein Gebäude anstelle einer Pachtauszahlung.
Captial Bureau SUNKON DGS Mitnetz SUNRISE CAPITAL
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